Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Bavaria Finanz Service e.K. ( vollständig durchlesen)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in dem Verhältnis zwischen dem
Endkunden (Verbraucher) und der Bavaria Finanzservice e.K.. Maßgeblich ist die
zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Fassung.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Verhältnis zwischen der
Bavaria Finanzservice e.K. dem Kunden, wenn dieser Verbraucher im Sinne des
Gesetzes ist. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, gelten die hier
(Hyperlink) aufgeführten Bedingungen.
3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur dann,
wenn die Geschäftsführung der Bavaria Finanzservice e.K. der Änderung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer Darlehensvermittlung. Für andere Vermittlungsbereiche gelten die im Einzelfall übermittelten Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluß
1. Bavaria Finanzservice arbeitet als Kreditvermittler. Die Bestellung des
Kunden stellt ein Angebot zum Vertragsabschluß dar. Die von uns automatisch
erstellte Bestätigungsmail ist keine Annahme im rechtlichen Sinne: Sie soll nur
dazu helfen, Missverständnisse schnell aufzuklären und Ihnen einen Überblick
über Ihre Bestellung geben.
2. Nachdem Sie der Verbraucher eine E-Mail mit den erforderlichen Daten zur
Kreditvermittlung übersendet hat, wird im Hause der Bavariafinanz und im Hause
der Kooperationspartner überprüft, ob die Angaben die Vergabe eines Kredits
rechtfertigen. Im positiven Fall übersendet Bavaria oder einer seiner
Kooperationspartner dem Verbraucher schriftlich oder in Textform ein
Kreditantragsformular. Der Verbraucher füllt dieses Formular aus und muß es
schriftlich per Post an die benannte Stelle - entweder an die Kreditgebende Bank
oder an Bavaria - schicken. Die Übersendung dieses Antrags ist das Angebot, das
der Kunde abgibt. Die Bank nimmt vorbehaltlich einer weiteren Prüfung dieses
Angebot des Verbrauchers an. Der Vertrag mit der Bank und damit auch mit der
Bavaria Finanz Service kommt erst zustande, nachdem die Bank das
Darlehensangebot des Kunden angenommen hat. Kommt kein Vertrag mit der Bank
zustande, ist der Service der Bavaria Finanz bis auf die Erstattung der
erforderlichen Auslagen kostenfrei.
3. Bitte beachten Sie, daß Sie auch schon vor dem Zustandekommen eines Vertrags
zur Erstattung der erforderlichen Auslagen verpflichtet sein können, wenn Sie
ihren Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nachkommen. Einzelheiten richten
sich nach § 6.
§ 3 Widerruf
1.Sie können die
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in
Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluß. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
2.Der Widerruf ist zu richten an:
Bavaria Finanz Service e.K.
Stefan Seidl,
Ahornring 7,
94363 Oberschneiding,
Fax: 0180-50122701(12cent./min aus dem Festnetz der DTAG)
3.Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Zahlung müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
4.Die Widerrufsfrist erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren Wunsch ausdrücklich vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerufsbelehrung
§ 4 Zustandekommen des Vertrags
1. Bavaria Finanzservice übermittelt Daten zwischen kreditsuchenden Personen und
gewerblichen Kreditanbietern via Internet. Die jeweiligen Daten der
Vermittlungswilligen übermittelt Bavaria Finanzservice an geeignete
Kreditanbieter via Internet. Die Datenübermittlungen von Bavaria Finanzservice
beschränkt sich maximal auf den jeweiligen Bestand der erfaßten Kreditanbieter.
Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.
2. Bavaria Finanzservice kann nicht für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme und
für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten der Kreditanbieter
garantieren. Bavaria Finanzservice schuldet lediglich das Bemühen um eine
Kontaktvermittlung, nicht den Erfolg einer Kontaktvermittlung.
3. Bei schufafreien Krediten wird laut Bankvorgaben der Kreditantrag hausintern
geprüft. Bei Erfüllung der Bankvorgaben werden dem Kreditantragsteller
Kreditverträge der Bank mit einer Liste der von der Bank vorgegebenen Dokumente
zugesandt. Bei vollständiger Rücksendung und nochmaliger Überprüfung auf
Bankvorgaben wird dieser dann zur Genehmigung zur auszahlenden Bank gesendet.
§ 5 Vermittlungsvergütung für schufafreie Kredite
Unsere Vergütung wird mit erfolgter Vermittlung des Darlehens und dessen
Auszahlung fällig. Wird dem Antragsteller auf dessen Antrag ein schufafreier
Kredit oder Darlehen von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt entstehen
für den Antragsteller 3% Vergütungskosten des Nettokreditbetrages. Bavaria
Finanz erklärt gegenüber dem Kunden, daß auch eine Vergütung der Bank an
BavariaFinanz gezahlt wird.
§ 6 Pflichten des Kunden
1. Eine Auslagenerstattung entfällt
grundsätzlich, außer in den Fällen § 6 Nr 1., 2., 3., oder wenn gesondert
schriftlich eine Auslagenerstattung vereinbart wurde.
2. Der Kunde versichert, daß die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und
ihn persönlich und seine aktuelle finanzielle Situation beschreiben. Der Kunde
ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Wir sind daher nicht
haftbar zu machen für Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen,
die dem Nutzer durch die Falschangaben eines anderen Nutzers entstehen.
3. Nachdem der Verbraucher den schriftlichen Auftrag zur Kreditvermittlung
erteilt hat, ist er verpflichtet, die von der Bavaria Finanz Service
übersendeten Unterlagen zu bearbeiten und angeforderte Dokumente binnen einer
Frist von zehn Werktagen zurückzuschicken.
4. Verletzt der Kunde eine der beiden vorgenannten Verpflichtungen, so ist er
verpflichtet, der Bavaria Finanz erforderlichen Auslagen für die postalische
Bearbeitung (Porto, Kosten für die Informationseinholung, Anzeigen etc.) und der
der Höhe nach die Summe von 60 Euro begrenzt ist, zu erstatten. Dem Kunden wird
eine entsprechende Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, den Nachweis
darüber zu führen, daß der Anspruch nicht entstanden ist.
§ 7 Datenschutzklausel
1. Bavaria Finanzservice e.K. erhebt, verarbeitet und speichert die zur
Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten ausschließlich
zu Zwecken der Vertragsdurchführung.
2. Der Verbraucher stimmt der Übertragung der Daten an in- oder ausländische
Finanzdienstleister zu Zwecken der Vertragsdurchführung ausdrücklich zu. Der
Kunde hat in jedem Fall das Recht, jederzeit über den Stand seiner Daten
informiert zu werden oder nach Verjährung aller möglichen aus dem
Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche die Löschung der Daten zu verlangen.
Personenbezogene Daten dürfen zu Zwecken der Geltendmachung von zivilrechtlichen
Forderungen an zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen - also Rechtsanwälte
- oder Unternehmen - also Inkassobüros - weitergeleitet werden.
§ 8 Mitarbeit des Verbrauchers
1. Der Kreditantragsteller verpflichtet sich zur vollständigen Kooperation, d.h.
den Anweisungen von Bavaria Finanzservice und deren Kooperationspartner im
Rahmen der Kreditbeschaffung und der angeforderten Unterlagen Folge zu leisten.
Sollte durch Versäumnisse( z.b. nicht Beibringen der angeforderten Unterlagen,
fehlende Unterschriften, etc.) des Kreditantragstellers die Bearbeitung nicht
fortgesetzt oder abgeschlossen werden können, kann Bavaria Finanzservice
unverzüglich vom Vertrag zurücktreten.
2. Bavaria Finanzservice sind berechtigt die Bearbeitung als erfolglos im Rahmen
des Absatzes I einzustellen, nachdem offensichtlich die Mitarbeit des
Antragstellers zu unverhältnismäßigem Hohen Aufwand führt.
§ 9 Kündigung des Vertragsverhältnisses
BavariaFinanzVermittlung e.K. kann das Vertragsverhältnis vor dem Zustandekommen
des Darlehensvertrag kündigen, wenn:
1. der Verbraucher falsche Angaben über seine persönliche und wirtschaftliche
Person macht.
2. der Verbraucher erforderliche Dokumente nicht fristgerecht beibringt.
§ 10 Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel
1. Die Zuständige Aufsichtsbehörde ist Landratsamt Straubing
2. Das auf den Fernabsatz anwendbare Gesetz ist das BGB.
3. Vertragssprache und Sprache des Widerrufs ist Deutsch.
4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der
Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder
unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen dadurch nicht
berührt.