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Bankenrecht

Beweislast für Sittenwidrigkeit einer Gesellschafterbürgschaft wegen
 finanzieller Überforderung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch die Bürgschafts- bzw. Haftungsübernahme eines GmbH-Gesellschafters wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig sein, wenn die Verpflichtung nur aus emotionaler Verbundenheit mit den hinter der GmbH stehenden Personen eingegangen wurde und dies neben der wirtschaftlichen Überforderung für die kreditgebende Bank auch offensichtlich war. Die Karlsruher Richter stellten nun klar, welche Anforderungen an die Beweislast des von der Bank in Anspruch genommenen Gesellschafters zu stellen sind.

Behauptet der Bürge, der als Mehrheitsgesellschafter oder Geschäftsführer die Haftung für die Gesellschaftsschulden übernommen hat, dies sei ohne eigenes wirtschaftliches Interesse allein aus enger persönlicher Verbundenheit zu einem Dritten geschehen, so hat er sowohl diese Tatsache als auch die Kenntnis des Gläubigers (Bank) hiervon zu beweisen. Eine derartige Vermutung zu Lasten des Kreditgebers ergibt sich weder aus der krassen finanziellen Überforderung des Bürgen noch aus dessen emotionaler Verbundenheit mit der die Gesellschaft wirtschaftlich beherrschenden Person.

Urteil des BGH vom 18.09.2001

9 ZR 183/00

NJW 2002, 1337

 

BGH Report 2001, 74

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>>zürück

                        

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