|
Diese Seite beschäftigt sich mit
Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Beweislast für Sittenwidrigkeit einer Gesellschafterbürgschaft wegen
finanzieller Überforderung
Nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs kann auch die Bürgschafts- bzw. Haftungsübernahme
eines GmbH-Gesellschafters wegen krasser finanzieller Überforderung
sittenwidrig sein, wenn die Verpflichtung nur aus emotionaler
Verbundenheit mit den hinter der GmbH stehenden Personen eingegangen
wurde und dies neben der wirtschaftlichen Überforderung für die
kreditgebende Bank auch offensichtlich war. Die Karlsruher Richter
stellten nun klar, welche Anforderungen an die Beweislast des von
der Bank in Anspruch genommenen Gesellschafters zu stellen sind.
Behauptet der Bürge, der als
Mehrheitsgesellschafter oder Geschäftsführer die Haftung für die
Gesellschaftsschulden übernommen hat, dies sei ohne eigenes
wirtschaftliches Interesse allein aus enger persönlicher
Verbundenheit zu einem Dritten geschehen, so hat er sowohl diese
Tatsache als auch die Kenntnis des Gläubigers (Bank) hiervon zu
beweisen. Eine derartige Vermutung zu Lasten des Kreditgebers ergibt
sich weder aus der krassen finanziellen Überforderung des Bürgen
noch aus dessen emotionaler Verbundenheit mit der die Gesellschaft
wirtschaftlich beherrschenden Person.
Urteil des BGH vom 18.09.2001
9 ZR 183/00
NJW 2002, 1337
BGH Report 2001, 74
 |