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Bankenrecht

Risikoverteilung zwischen Kreditkarten- und Vertragsunternehmen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens, die den Vertragsunternehmer unabhängig von dessen Verschulden mit dem vollen Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte durch unberechtigte Dritte im so genannten Telefon- und Mailorderverfahren belastet, wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam ist.

Anmerkung: Diese Entscheidung hatte zur Folge, dass Kreditkartenunternehmen wegen des nunmehr unkalkulierbaren Risikos bereits begonnen haben, sich aus besonders risikoreichen Branchen des Internets (insb. Versandhandel mit Kleinartikeln wie Bücher, CDs, Erotika) zurückzuziehen. Für die ohnehin schwächelnde E-Commerce-Branche bedeutet dies einen weiteren herben Rückschlag.

Urteil des BGH vom 16.04.2002

XI ZR 375/00

NJW Heft 26/2002, Seite VIII

Der Betrieb 2002, 1151

 

 

 

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