|
Diese Seite beschäftigt sich mit
Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Börsentermingeschäfte: keine Haftung bei Belastung des gemeinsamen Girokontos
Haben Eheleute ein gemeinsames
Girokonto, müssen beide Geldtransaktionen des anderen gegen sich
gelten lassen. Für etwaige Überziehungen haften grundsätzlich beide
Kontoinhaber. Hiervon hat der Bundesgerichtshof nun eine wichtige
Ausnahme gemacht.
Rührt eine Kontoüberziehung von
einem hochspekulativen Börsentermingeschäft eines der Kontoinhaber
her und verfügt der andere Ehepartner nicht über die so genannte
Termingeschäftsfähigkeit, haftet er nicht für daraus entstehende
Belastungen. Dies gilt auch dann, wenn das Termingeschäft eigentlich
wirksam ist. In dem zu entscheidenden Fall ging es um immense
Verluste eines Geschäftsmanns in Höhe von über 330.000 EUR, für die
seine Frau trotz entsprechender Belastung des gemeinsamen Kontos
nach diesem Urteil letztlich nicht einzustehen hatte.
Urteil des BGH vom 25.06.2002
XI ZR 218/01
WM 2002, 1683

 |