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Bankenrecht

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei gleichzeitiger Neukreditaufnahme

Im Falle der vorzeitigen Tilgung eines Festzinskredits mit vereinbarter Laufzeit steht dem Kreditinstitut in der Regel ein Anspruch auf eine so genannte "Vorfälligkeitsentschädigung" zu.

Dies gilt trotz entsprechender Vereinbarung jedoch nicht, wenn der Darlehensnehmer bei derselben Bank gleichzeitig einen Neukredit in übersteigender Höhe und zu für das Kreditinstitut nicht schlechteren Konditionen aufnimmt.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 27.05.2002

7 U 231/01

ZAP EN-Nr. 683/2002

ZIP 2002, 1680

 

 

 

 

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