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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft durch Kommanditisten
Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze
zur Sittenwidrigkeit von Mithaftung und Bürgschaft finanziell
überforderter Lebenspartner und Verwandter sind grundsätzlich nicht
auf Kommanditisten anzuwenden, die für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft eine Mithaftung oder Bürgschaft übernehmen. Etwas
anderes gilt aber, wenn der Kommanditist ausschließlich
Strohmannfunktion hat, die Mithaftung nur aus emotionaler
Verbundenheit zum Betriebsinhaber übernimmt und beides für die
kreditnehmende Bank erkennbar ist.
Urteil des BGH vom 28.05.2002
XI ZR 199/01
NJW 2002, 2634

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