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Bankenrecht

Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft durch Kommanditisten

Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Mithaftung und Bürgschaft finanziell überforderter Lebenspartner und Verwandter sind grundsätzlich nicht auf Kommanditisten anzuwenden, die für Verbindlichkeiten der Gesellschaft eine Mithaftung oder Bürgschaft übernehmen. Etwas anderes gilt aber, wenn der Kommanditist ausschließlich Strohmannfunktion hat, die Mithaftung nur aus emotionaler Verbundenheit zum Betriebsinhaber übernimmt und beides für die kreditnehmende Bank erkennbar ist.

Urteil des BGH vom 28.05.2002

XI ZR 199/01

NJW 2002, 2634

 

 

 

 

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