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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Aufklärungspflicht des Anlageberaters bei zugesagten Steuervorteilen
Wer als Verkäufer eines Anlageobjekts (hier
Ferienappartement) Steuervorteile zusagt, muss sich vergewissern,
dass seine Rechtsauffassung von den zuständigen Finanzbehörden
geteilt wird. Bereits eine Rechtsunsicherheit ist zu offenbaren. Ein
Unterlassen kann den Käufer zur Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung berechtigen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 26.11.2001
5 U 4016/00
NJW-RR 2002, 1705


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