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Bankenrecht

Keine Herausgabe der EC-Karte bei Kontopfändung

Betreibt ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung in Form einer Kontopfändung, kann er im Rahmen dieser Maßnahme vom Schuldner nicht die Herausgabe der auf das gepfändete Girokonto ausgestellten EC-Karte verlangen. EC-Karten sind keine "über die Forderung vorhandene Urkunden" im Sinne des § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO.

Beschluss des BGH vom 14.02.2003

IXa ZB 53/03

BGHR 2003, 517

 

 

 

 

 

 

 

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