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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Vorfälligkeitsentschädigung frei aushandelbar
Grundsätzlich haben Kreditinstitute bei vorzeitig
kündbaren Krediten ohne wirksame Vereinbarung keinen Anspruch auf
Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung bei
vorzeitiger Rückzahlung eines noch nicht fälligen Darlehens.
Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Bankbedingungen werden von
den Gerichten in der Regel als unwirksam angesehen (OLG Köln, 1 U
101/99).
Sieht der Kreditvertrag jedoch gar keine vorzeitige
Rückzahlung des Darlehens vor, ist der Bankkunde auf das
Entgegenkommen der Bank angewiesen, die ihre Zustimmung
selbstverständlich von der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
abhängig machen wird. Die Höhe unterliegt der Vertragsfreiheit der
Parteien. Daher sind die Gerichte nicht befugt, die Angemessenheit
des Betrags zu prüfen. Die Grenze liegt jedoch dort, wo die Höhe der
verlangten Entschädigung gegen die guten Sitten verstößt.
Der Bundesgerichtshof ließ im konkreten Fall bei
einem Restkredit von 10,22 Mio. EUR eine Vorfälligkeitsentschädigung
von 436.000 EUR unbeanstandet.
Urteil des BGH vom 06.05.2003
XI ZR 226/02
LEXinform-Dokument Nr. 1524866


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