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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Haftung bei mangelnder Aufklärung über Warentermindirektgeschäfte
Der Vermittler von Warentermindirektgeschäften muss
seine Kunden umfassend über die wesentlichen Zusammenhänge, die mit
dem Geschäft verbundenen Risiken und deren Auswirkungen auf die
Gewinnaussichten, insbesondere auch über die Auswirkungen hoher
Vermittlungsprovisionen (hier: 99 US Dollar für jeden Kontrakt)
aufklären.
Der Geschäftsführer einer Vermittlungsfirma, der
die Verwendung irreführenden Informationsmaterials angeordnet hat,
haftet Kunden auch über die Zeit seiner Geschäftsführertätigkeit
hinaus für während seiner Tätigkeit bereits angebahnte weitere
Spekulationsverluste, wenn er nach seinem Ausscheiden nicht zu
verhindern versucht, dass die Gesellschaft mit den getäuschten
Kunden weitere Geschäfte tätigt. Ein von der Gesellschaft nur als
"Strohmann" eingesetzter, fachlich unerfahrener Geschäftsführer
haftet den geschädigten Kunden allerdings - außer bei sittenwidrigem
Verhalten - nicht schon deshalb auf Schadensersatz, weil er die
einem Geschäftsführer obliegenden Kontroll- und Aufsichtspflichten
nicht wahrgenommen hat.
Urteil des OLG Frankfurt vom 03.04.2003
16 U 68/98
OLGR Frankfurt 2003, 159


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