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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Unzureichende Aufklärung über Anlagerisiken
Die von einem Anlagevermittler dem
Anlageinteressenten vor dessen Beitritt zu einem besonders
risikoträchtigen geschlossenen Immobilienfonds geschuldete
Informationserteilung über die wesentlichen Umstände, die für die
Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind, kann nur durch die
Übergabe eines Prospekts erfüllt werden. Die Verletzung dieser
Pflicht kann zu Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler
führen.
Ist streitig, ob ein Verkaufsprospekt übergeben
wurde, und behauptet der geschädigte Anleger, er hätte von der
Kapitalanlage Abstand genommen, wenn er die Risiken der Anlage in
dem Emissionsprospekt hätte lesen können, trifft den
Anlagevermittler - so das Oberlandesgericht Hamm - die Beweislast
für seine Behauptung, tatsächlich einen Prospekt übergeben zu haben.
Urteil des OLG Hamm vom 26.03.2003
8 U 170/02
OLGR Hamm 2003, 238


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