|
Diese Seite beschäftigt sich mit
Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Streit über eingeworfene
Geldkassetten
Zwei Mitarbeiter eines Geschäftes warfen am Abend
zwei Geldkassetten in den Nachttresor einer Bank. Diese verweigerte
die Gutschrift des entsprechenden Geldbetrages mit der Behauptung,
die Geldbomben seien nicht eingeworfen worden. An dem Nachttresor
war kein gesondertes Sicherheitssystem angebracht.
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Bank zur
Gutschrift auf dem Konto des Geschäftskunden. Da das Geldinstitut
über kein Sicherheitssystem verfügte, durch das das Einwerfen und
der Inhalt der einzelnen Kassetten registriert worden wäre, konnte
die Bank den Gegenbeweis nicht allein mit der Behauptung führen, die
Geldkassetten seien nicht eingegangen. Da an der Richtigkeit der
Angaben der Mitarbeiter des Bankkunden keine Zweifel bestanden,
wurde das Geldinstitut zur Vornahme der Gutschriften verurteilt.
Urteil des OLG Köln vom 27.09.2000
13 U 81/00
RdW Heft 22/2000, Seite IV
 |