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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Aktienverkauf: Stornierung
einer ungerechtfertigten Gutschrift
Ein Aktienbesitzer ließ über seinen Broker nach
kurzer Zeit seine fünfzig Aktien wieder verkaufen. Die sofortige
Weiterveräußerung brachte ihm einen in dieser Höhe nicht erwarteten,
satten Spekulationsgewinn. Der Börsenhändler hatte ihm nämlich
infolge eines Versehens den Mehrerlös aus zweihundertfünfzig Aktien
gutgeschrieben. Der Broker stornierte daher die insoweit
ungerechtfertigte Gutschrift. Obwohl der Aktienspekulant das
Versehen des Börsenhändlers erkannte, setzte er sich gegen die
Stornierung mit einer Klage zur Wehr. Das Landgericht Nürnberg-Fürth
ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass der Kunde hinsichtlich der
Erlöse aus den zweihundert Aktien ungerechtfertigt bereichert war.
Der Broker war danach berechtigt, die Zuviel-Buchung der Aktien zu
stornieren.
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 13.09.2000
11 S 5198/00
MDR Heft 1/2001, Seite R 16
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