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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Prospekthaftung gilt auch
für Bauträgermodell
Finanz- und Anlageberater haften Kunden für die
Richtigkeit ihrer Prospektangaben. Die zum Bauherrenmodell
entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze sind nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofs auch auf den Erwerb im so genannten
Bauträgermodell anwendbar. Die Übertragung der Grundsätze der
Prospekthaftung auf das Bauträgermodell ist deshalb gerechtfertigt,
weil der Erwerber, der seine Anlageentscheidung auf Grund eines
Prospektes trifft, sich hinsichtlich der Risiken des Anlagemodells
in einer dem Bauherrenmodell vergleichbaren Situation befindet. Für
den Anleger ist der Prospekt bei beiden Modellen oftmals die einzige
oder jedenfalls die wichtigste Informationsquelle und damit die
maßgebliche Grundlage für seine Anlageentscheidung. Zu den
notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage
zählen richtige und unmissverständliche Angaben über Wohnflächen und
deren Berechnungsgrundlage.
Urteil des BGH vom 7.09.2000
VII ZR 443/99
MDR 2001, 206
WM 2001, 25
BGH Report 2001, 74
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