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Diese Seite beschäftigt sich mit
Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Widersprüchliche Angaben
bei Überweisung
Eine Bank ist auch im beleglosen
Überweisungsverkehr zur Rückfrage bei ihrem Kunden verpflichtet,
wenn der bezeichnete Empfänger vom Inhaber des angegebenen Kontos
abweicht.
Der Auftraggeber einer Überweisung kann
grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftrag entsprechend seinen
Angaben ausgeführt wird. Er muss daher grundsätzlich zunächst nicht
damit rechnen, dass die Bank im Falle von widersprüchlichen Angaben
zu Empfänger bzw. Kontonummer ohne Rückfrage das Geld einem anderen
als dem bezeichneten Empfänger gutschreibt. Angesichts der seit
langem für den Fall des beleggebundenen Überweisungsverkehrs
gefestigten Rechtsprechung, dass bei derartigen Differenzen die
Empfängerbezeichnung maßgeblich ist, darf der Auftraggeber darauf
vertrauen, dass diese Handhabung auch im Fall des beleglosen
Datenträgeraustausches gilt. Sofern von diesem Grundsatz - aus
welchen Gründen auch immer - abgewichen werden soll, bedarf es nach
Ansicht des Oberlandesgerichts Jena der ausdrücklichen Vereinbarung
des Kunden mit der von ihm beauftragten Bank, dass von einem
Abgleich des angegebenen Empfängers und dem Inhaber des bezeichneten
Kontos abgesehen werden kann.
Urteil des OLG Jena vom 19.12.2000
6 U 126/00 (nicht rechtskräftig)
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