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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Bürgschaftsübernahme durch
GmbH-Gesellschafter
Nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs ist eine Bürgschaft, die jemand für einen
Geschäftsbetrieb eines Angehörigen übernimmt, dann sittenwidrig und
damit unwirksam, wenn er mangels Einkommens und Vermögens mit der
Rückführung der Geschäftsschulden völlig überfordert ist.
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Bürge Inhaber oder
zumindest Teilhaber des Unternehmens ist und dadurch von der
Kreditaufnahme unmittelbar profitiert. Ein geschäftsführender
GmbH-Gesellschafter, der sich für Schulden der GmbH verbürgt, kann
sich daher in der Regel nicht darauf berufen, er werde durch die
Bürgschaft krass überfordert und diese sei deshalb sittenwidrig.
Beschluss des KG Berlin vom 12.03.2001
22 W 17/01
Kammergericht Report Berlin 2001, 126
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