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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Kreditkündigung bei Bankenfusion
Die Fusion zweier Kreditinstitute kann für einen
Bankkunden willkommener Anlass sein, einen langfristigen
Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen. Allerdings muss er hierfür
gewichtige Gründe haben. Der Kreditnehmer muss nachweisen, warum er
unter keinen Umständen bei der mitfusionierenden Bank ein Darlehen
aufgenommen hätte. Er muss insbesondere ein berechtigtes privates
oder geschäftliches Interesse daran haben, seine persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse gerade diesem Institut nicht zu
offenbaren, was bei einer Kreditaufnahme unvermeidlich wäre.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies allerdings
noch darauf hin, dass der Kunde nicht allzu lange mit seiner
Entscheidung über die Kündigung warten darf. Eine Kündigung, die
erst zwei Monate nach der Fusion erfolgt, ist in jedem Fall zu spät.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.06.2001
9 U 143/00
Der Betrieb 2001, 1548
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