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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Umdeutung eines formnichtigen Schecks
Ein Scheck, bei dem die Angabe des
Ausstellungstages fehlt, ist nach dem Scheckgesetz nichtig. Nach
Auffassung des Bundesgerichtshofs ist jedoch der Scheck als
Ermächtigung an die bezogene Bank, die Schecksumme an den
Scheckinhaber zu zahlen (Überweisung), auszulegen. Eine solche
Zahlung entspricht in der Regel dem hypothetischen Willen des
Ausstellers, auch wenn Tag oder Ort der Ausstellung des Schecks
versehentlich nicht angegeben wurden.
Urteil des BGH vom 20.03.2001
XI ZR 157/00
NJW 2001, 1855
Praktiker Report Heft 8/2001, Seite 8.6
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