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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Anforderungen an
Schuldbeitritt eines Mitgesellschafters zu einem Kreditvertrag
Erklärt ein Verbraucher seinen Schuldbeitritt zu
einem Kreditvertrag, ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar. Dem
dort vorgeschriebenen Schriftformerfordernis ist nur dann Genüge
getan, wenn der Beitretende vor Begründung der Mithaftung über alle
Kreditkonditionen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 4
Verbraucherkreditgesetz informiert wird. Das Verbraucherkreditgesetz
ist auch dann anwendbar, wenn das Darlehen zu dem der Schuldbeitritt
erklärt wurde, zu gewerblichen Zwecken aufgenommen wurde. Maßgebend
sind insoweit allein die persönlichen Verhältnisse des Beitretenden
zum Zeitpunkt der Mithaftungserklärung.
Der Beitretende ist nach einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofs auch dann als Verbraucher anzusehen, wenn er
selbst mit einem Geschäftsanteil von 12 Prozent am Betrieb des
Darlehensschuldners beteiligt ist, da das Halten eines GmbH-Anteils
keine gewerbliche Tätigkeit, sondern reine Vermögensverwaltung
darstellt. Enthält danach die Vereinbarung über den Schuldbeitritt
nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben, ist die
Vereinbarung formunwirksam.
Urteil des BGH vom 27.06.2000
XI ZR 322/98
ZAP EN-Nr. 694/2000
Betriebs-Berater 2000, 1909
Der Betrieb 2000, 1910
MDR 2000, 1259
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