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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Bankenrecht
Bundesverfassungsgericht
bestätigt Rechtsprechung zu Freistellungsaufträgen
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem
Jahre 1997 eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
(ABG) einer Bank für unwirksam erklärt, in der die Gebührenerhebung
für die jährliche Bearbeitung von Freistellungsaufträgen im Rahmen
des Gesetzes über die Zinsbesteuerung festgelegt wurde. Diese
Entscheidung wurde nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Danach haben die Banken die Aufwendungen, die ihnen durch die
Bearbeitung von Freistellungsaufträgen erwachsen, im Rahmen ihrer
Gemeinkosten selbst zu tragen.
Beschluss des BVerfG vom 28.08.2000
1 BvR 1821/97
NJW Heft 43/2000, Seite XIV
MDR 2000, 1259
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