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Diese Seite beschäftigt sich mit
Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Insolvenzrecht
InsO-Änderungsgesetz
Seit 01. Dezember 2001 ist das "Gesetz zur Änderung
der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (BGBl. I S. 2710) in
Kraft. Durch dieses Gesetz sollen insbesondere die Schwachstellen im
Verbraucherinsolvenzverfahren beseitigt werden. Die vorliegende
Aktualisierungslieferung informiert Sie u. a. über folgende
Schwerpunkte des InsO-Änderungsgesetzes.
- die Kostenstundung, mit der auch mittellosen
Schuldnern der Zugang zur Restschuldbefreiung eröffnet werden soll
(12/1.3);
- die Begrenzung des persönlichen
Anwendungsbereichs auf reine Verbraucher unter Ausschluss der
"Minderkaufleute" (12/1.2);
- die fakultative Ausgestaltung des gerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahrens (12/5);
- die Verdoppelung der Anwaltsgebühren im Rahmen
der Beratungshilfe beim außergerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahren (12/2.5);
- die Möglichkeit, die Mietwohnung des Schuldners
aus dem Insolvenzbeschlag herauszunehmen (12/6.4.2.6)
Für den Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung
des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird es voraussichtlich ab 01.
März 2002 amtliche Vordrucke geben. Die Vordruckentwürfe, die - bis
zu ihrer verbindlichen Einführung - für Anträge ab dem 01. Dezember
bereits benutzt werden dürfen, finden Sie unter 12/7.1.
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