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Insolvenzrecht

InsO-Änderungsgesetz

Seit 01. Dezember 2001 ist das "Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (BGBl. I S. 2710) in Kraft. Durch dieses Gesetz sollen insbesondere die Schwachstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren beseitigt werden. Die vorliegende Aktualisierungslieferung informiert Sie u. a. über folgende Schwerpunkte des InsO-Änderungsgesetzes.

- die Kostenstundung, mit der auch mittellosen Schuldnern der Zugang zur Restschuldbefreiung eröffnet werden soll (12/1.3);

- die Begrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs auf reine Verbraucher unter Ausschluss der "Minderkaufleute" (12/1.2);

- die fakultative Ausgestaltung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens (12/5);

- die Verdoppelung der Anwaltsgebühren im Rahmen der Beratungshilfe beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren (12/2.5);

- die Möglichkeit, die Mietwohnung des Schuldners aus dem Insolvenzbeschlag herauszunehmen (12/6.4.2.6)

Für den Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird es voraussichtlich ab 01. März 2002 amtliche Vordrucke geben. Die Vordruckentwürfe, die - bis zu ihrer verbindlichen Einführung - für Anträge ab dem 01. Dezember bereits benutzt werden dürfen, finden Sie unter 12/7.1.

 

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