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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht

Pfändbarer Rückforderungsanspruch
Ein Ehemann übertrug seiner Ehefrau unentgeltlich
ein Haus. Er ließ sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen
und behielt sich das jederzeitige Rückforderungsrecht vor. Wörtlich
hieß es: "Dem Ehemann wird von der Ehefrau das Recht eingeräumt,
jederzeit von ihr ohne Angabe von Gründen die Rückübertragung und
Rückauflassung des überlassenen Grundbesitzes zu verlangen". Zur
Sicherung dieses Rückauflassungsanspruchs ließ er eine Vormerkung im
Grundbuch eintragen.
Als der Ehemann in wirtschaftliche Schwierigkeiten
geriet, pfändete ein Gläubiger den Rückforderungsanspruch. Der
Bundesgerichtshof ließ die Pfändung des Anspruchs zu. Das Recht des
Mannes, nach freiem Belieben das Hausgrundstück wieder
zurückzufordern, stellt einen selbstständigen Vermögenswert dar, da
er im Ergebnis das Grundstück nicht vollständig und unwiderruflich
weggegeben hatte. Die Karlsruher Richter folgerten für diesen Fall,
dass dieses Rückforderungsrecht ähnlich wie ein Wiederkaufsrecht
pfändbar ist.
Urteil des BGH vom 20.02.2003
IX ZR 102/02
RdW 2003, 334 |