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Koppelung der Gesellschaftereigenschaft an Eigentumsrecht Bestimmt ein Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft (KG), die einen Freizeitpark mit 500 Eigentumswohnungen betreibt, dass Kommanditist nur sein kann, wer zugleich Eigentümer einer von der KG betriebenen Eigentumswohnung ist, führt der Verkauf der (letzten) Wohnung eines Mitgesellschafters zu dessen automatischem Ausscheiden aus der Gesellschaft. Sofern die vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ihm lediglich ein Abfindungsanspruch zustehen.
Urteil des BGH vom 24.03.2003 II ZR 4/01 RdW 2003, 336
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