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Unternehmerbescheinigung für lenkfreie Tagen Gewerbliche Lkw-Fahrer haben bei Verkehrskontrollen die Schaublätter für die gesamte laufende Woche vorzulegen. Für lenkfreie Tagen ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen. Fällt ein lenkfreier Tag jedoch unterwegs an, so ist der Fahrer nicht verpflichtet, sich kurzfristig eine entsprechende Arbeitgeberbestätigung (z. B. per Telefax) zu beschaffen. Es genügt, wenn die Bestätigung nachgereicht wird. Dies ist jedoch allein Aufgabe des Unternehmers. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.01.2003 2 a Ss (OWi) 300/02 - 90/02 ZAP EN-Nr. 394/2003
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