Diese Seite beschäftigt sich mit Gerichturteilen zu folgenden Themen:

Wirtschaftsrecht

Keine Haftung der GmbH für Gesellschafterschulden

Für die Verbindlichkeiten einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Ausnahmsweise kommt daneben eine persönliche Haftung des Gesellschafters/Geschäftsführers in Betracht (z. B. schuldhaftes Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen). Ein umgekehrter Haftungsdurchgriff, wonach die Gesellschaft für (persönliche) Verbindlichkeiten des Gesellschafters/Geschäftsführers haftet, ist jedoch generell ausgeschlossen.

 

Beschluss des KG Berlin vom 13.01.2003

24 W 311/02

ZAP EN-Nr. 407/2003


 

 

Ohne Gewähr auf Inhalt und Richtigkeit der Gerichturteile.

>>zürück

                       

Tel: 0180-33 33 9275 (12cent/min)   |   Fax: 0180-33 33 9294 (12/cent/min)   |   email: office@bayernfinanz.com | Impressum

© copyright by Bavaria Finanz Service