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Wirtschaftsrecht

Verheimlichte Miterfinder

Bei der Meldung einer Erfindung hat ein Arbeitnehmererfinder den Arbeitgeber auch darüber zu informieren, ob und in welchem Umfang andere Kollegen am Zustandekommen der Erfindung beteiligt waren.

Der Arbeitgeber kann eine nach einer Arbeitnehmererfindung getroffene Vergütungsvereinbarung wegen arglistiger Täuschung widerrufen, wenn der Arbeitnehmer ihm bei der Meldung der Erfindung eine nicht unerhebliche Mitwirkung von anderen Mitarbeitern nicht angezeigt hat.

Urteil des BGH vom 18.03.2003

X ZR 19/01

BGHR 2003, 846


 

 

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