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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Pfändbarkeit zukünftiger Rentenansprüche
Auch erst zukünftig entstehende oder fällig
werdende laufende Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung sind pfändbar, sofern die Ansprüche auf einem
bereits bestehenden Sozialversicherungsverhältnis beruhen. Das noch
nicht rentennahe Alter des Schuldners steht einer solchen Pfändung
grundsätzlich nicht entgegen.
Beschluss des BGH vom 21.11.2002
IX ZB 85/02
NJW 2003, 1457
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