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Wirtschaftsrecht
Gesellschafterbeschluss als Schuldanerkenntnis
Beschließt die Gesellschafterversammlung einer
GmbH, einem anwesenden Gesellschafter einen Betrag aus einem
zwischen diesem und der Gesellschaft bestehenden Vertrag zu
bezahlen, kann darin ein so genanntes deklaratorisches
Schuldanerkenntnis zu sehen sein.
Dies hat eine Umkehr der Beweislast zur Folge. Will
sich die GmbH dieser Zahlungsverpflichtung doch noch entziehen, muss
sie beweisen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen.
Urteil des BGH vom 05.05.2003
II ZR 50/01
BGHR 2003, 1012
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