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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Kostenerstattung bei unbegründeter Mängelrüge
Führt der Unternehmer auf eine
Mängelbeseitigungsaufforderung des Bauherrn zur Klärung der
Mangelursache Untersuchungen durch, ist der Bauherr zur Erstattung
der Aufwendungen verpflichtet, wenn sich herausstellt, dass die
Mangelursache nicht aus dem Verantwortungsbereich des Unternehmers
herrührt. Ein Vergütungsanspruch besteht jedenfalls dann, wenn der
Unternehmer vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er für diesen Fall
eine entsprechende Kostenerstattung verlangt.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.05.2003
17 U 193/02
OLGR Karlsruhe 2003, 327
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