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Wirtschaftsrecht

Kostenerstattung bei unbegründeter Mängelrüge

Führt der Unternehmer auf eine Mängelbeseitigungsaufforderung des Bauherrn zur Klärung der Mangelursache Untersuchungen durch, ist der Bauherr zur Erstattung der Aufwendungen verpflichtet, wenn sich herausstellt, dass die Mangelursache nicht aus dem Verantwortungsbereich des Unternehmers herrührt. Ein Vergütungsanspruch besteht jedenfalls dann, wenn der Unternehmer vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er für diesen Fall eine entsprechende Kostenerstattung verlangt.

 

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.05.2003

17 U 193/02

OLGR Karlsruhe 2003, 327


 

 

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