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Wirtschaftsrecht

Sachmangel wegen Alters einer Maschine

Liefert der Verkäufer einen so genannten Ladenhüter, begründet das bei einem technischen Gerät (hier Kälteaggregat) nur dann einen Sachmangel, wenn es inzwischen eine Nachfolgeserie mit technischen Neuerungen bzw. Verbesserungen gibt oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Nutzung des gelieferten Geräts durch die Lagerung eingeschränkt oder dessen Lebensdauer verkürzt ist.

Urteil des OLG Koblenz vom 23.05.2002

5 U 16 14/00

NJW-RR 2002, 1710


 

 

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