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Wirtschaftsrecht

Unzureichende Angaben über Versandkosten

Im Versandhandel ist es durchaus üblich, dem Käufer durch entsprechende vertragliche Vereinbarung die Versandkosten aufzuerlegen. Hierzu reicht jedoch die Formulierung "zzgl. Versandkosten" nicht aus. Vielmehr können vom Verkäufer Angaben über die konkrete Höhe der Versandkosten erwartet werden.

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 13.02.2002

2/6 O 5/02

WRP 2002, 1309

MDR Heft 23/2002, Seite R10


 

 

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