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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Unzureichende Angaben über Versandkosten
Im Versandhandel ist es durchaus üblich, dem Käufer
durch entsprechende vertragliche Vereinbarung die Versandkosten
aufzuerlegen. Hierzu reicht jedoch die Formulierung "zzgl.
Versandkosten" nicht aus. Vielmehr können vom Verkäufer Angaben über
die konkrete Höhe der Versandkosten erwartet werden.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 13.02.2002
2/6 O 5/02
WRP 2002, 1309
MDR Heft 23/2002, Seite R10
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