Diese Seite beschäftigt sich mit Gerichturteilen zu folgenden Themen:

Wirtschaftsrecht

Kürzere Verjährungsfrist bei Schadensersatzpflicht von GmbH-Geschäftsführern

Die vertragliche Vereinbarung mit einem GmbH-Geschäftsführer, wonach Schadensersatzansprüche der Gesellschaft schneller als gesetzlich vorgesehen (5 Jahre) verjähren, wird vom Bundesgerichtshof nicht mehr beanstandet. In früheren Entscheidungen hielten die Karlsruher Richter eine vertragliche Verjährungsverkürzung nur für rechtens, wenn der vom Geschäftsführer zu leistende Schadensersatz nicht zur Gläubigerbefriedigung notwendig war. Lediglich bei Ansprüchen wegen Ausschüttung gebundenen Kapitals halten die Bundesrichter an ihrer bisherigen Rechtsauffassung fest.

Urteil des BGH

II ZR 107/01

Handelsblatt vom 20.11.2002


 

 

Ohne Gewähr auf Inhalt und Richtigkeit der Gerichturteile.

>>zürück

                          

Tel: 0180-33 33 9275 (12cent/min)   |   Fax: 0180-33 33 9294 (12/cent/min)   |   email: office@bayernfinanz.com | Impressum

© copyright by Bavaria Finanz Service