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Wirtschaftsrecht

Rechtswidriges Weiterverkaufsverbot für Ferrari

Das Oberlandesgericht Hamburg hat die von einem Händler für Luxuswagen verwendete Vertragsklausel, wonach der Käufer eines fabrikneuen Ferraris innerhalb von 12 Monaten nicht zum Weiterverkauf berechtigt sein soll, für unwirksam erklärt. Für die vertragswidrige Veräußerung des Gefährts sollte der Käufer mehr als 25.000 EUR bezahlen.

Urteil des OLG Hamburg vom 29.05.2002

5 U 170/01

NJW-RR 2002, 1428-1429


 

 

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