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Wirtschaftsrecht

Verlegung einer ausländischen Gesellschaft nach Deutschland

Verlegt eine ausländische Gesellschaft, die entsprechend ihrem Statut nach dem Recht des Gründungsstaates als rechtsfähige Gesellschaft ("limited Company") ähnlich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts zu behandeln wäre, ihren Verwaltungssitz nach Deutschland, so ist sie nach deutschem Recht jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft und damit vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig.

Dies gilt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Urteil des BGH vom 01.07.2002

II ZR 380/00

MDR 2002, 1382

WM 2002, 1929


 

 

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