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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Verlegung einer ausländischen Gesellschaft nach Deutschland
Verlegt eine ausländische Gesellschaft, die
entsprechend ihrem Statut nach dem Recht des Gründungsstaates als
rechtsfähige Gesellschaft ("limited Company") ähnlich einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts zu behandeln
wäre, ihren Verwaltungssitz nach Deutschland, so ist sie nach
deutschem Recht jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft
und damit vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig.
Dies gilt nach der neueren Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs auch für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Urteil des BGH vom 01.07.2002
II ZR 380/00
MDR 2002, 1382
WM 2002, 1929
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