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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Beweislastumkehr bei Gesellschafterverschulden
Vor Gericht hat grundsätzlich der Anspruchsteller
die Begründetheit seines Anspruchs darzulegen und zu beweisen.
Allerdings gesteht die Rechtsprechung Anspruchstellern in bestimmten
Einzelfällen Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu.
Eine derartige Ausnahme nahm nun der
Bundesgerichtshof in dem Fall an, in dem ein GmbH-Geschäftsführer
wegen einer Pflichtverletzung von der Gesellschaft auf
Schadensersatz in Anspruch genommen wurde. An sich müsste die
Gesellschaft den Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung
führen. Soweit die Pflichtverletzung jedoch aus dem "Pflichtenkreis"
des Geschäftsführers herrührt, muss nach Auffassung der Karlsruher
Richter dieser den Entlastungsbeweis führen, dass er den Schaden
nicht schuldhaft verursacht hat.
Urteil des BGH
II ZR 224/00
Handelsblatt vom 11.12.2002
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