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Wirtschaftsrecht

Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers

Die allein auf geschäftspolitischen Gründen beruhende Entscheidung der Muttergesellschaft, den Betrieb einer Tochtergesellschaft einzustellen, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung gegenüber deren Geschäftsführer.

Ein Grund zur fristlosen Kündigung ergibt sich auch nicht daraus, dass sich der Geschäftsführer seiner Ansicht nach zu Recht Spesen ausbezahlen lässt, die der Alleingesellschafter nach den Bestimmungen des Geschäftsführervertrages nicht für gerechtfertigt hält.

Urteil des BGH vom 28.10.2002

II ZR 353/00

NJW Heft 52/2002, Seite IV


 

 

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