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Wirtschaftsrecht

Keine Haftung des ehemaligen Geschäftsführers für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

Ein Geschäftsführer-Gesellschafter haftet auch dann nicht mehr für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, die angefallen sind, nachdem er sein Amt niedergelegt hat, wenn (zunächst) kein neuer Geschäftsführer bestellt wurde. Auch eine persönliche Haftung als Gesellschafter kommt in einem derartigen Fall nicht in Betracht.

Urteil des OLG Naumburg vom 23.07.2002

9 U 67/02

RdW Heft 2/2003, Seite III


 

 

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