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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Keine Haftung des
ehemaligen Geschäftsführers für nicht abgeführte
Sozialversicherungsbeiträge
Ein Geschäftsführer-Gesellschafter haftet auch dann
nicht mehr für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen,
die angefallen sind, nachdem er sein Amt niedergelegt hat, wenn
(zunächst) kein neuer Geschäftsführer bestellt wurde. Auch eine
persönliche Haftung als Gesellschafter kommt in einem derartigen
Fall nicht in Betracht.
Urteil des OLG Naumburg vom 23.07.2002
9 U 67/02
RdW Heft 2/2003, Seite III
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