|
Diese Seite beschäftigt sich mit
Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Abzusehende
Nichteinhaltung einer Lieferfrist
Ist abzusehen, dass der Unternehmer einen
vertraglich bestimmten Termin zur Leistungserfüllung nicht einhalten
wird, kann auch schon vor Eintritt der Fälligkeit ein
Schadensersatzanspruch des Bestellers entstehen. Voraussetzung ist,
es liegt eine Vertragsverletzung von solchem Gewicht vor, dass eine
Fortsetzung des Vertrags für den Besteller unzumutbar ist.
Urteil des BGH vom 28.01.2003
X ZR 151/00
BGHR 2003, 417
|