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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Dienstwagen für
Handelsvertreter
Grundsätzlich ist es üblich, dass ein
Handelsvertreter für den zu seiner Tätigkeit benötigten Dienstwagen
selbst sorgt und auch die Kosten hierfür trägt. Stellt jedoch der
Unternehmer dem Handelsvertreter von sich aus einen Dienstwagen zur
Verfügung, ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, davon
auszugehen, dass der Unternehmer die Kosten für das Fahrzeug nicht
später auf den Handelsvertreter abwälzen darf.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.11.2002
16 U 26/02
OLGR Düsseldorf 2003, 79
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