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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Beweislastverteilung
bei Geltendmachung eines Darlehensanspruchs
Der auf Darlehensrückzahlung Klagende hat nicht nur
die Auszahlung des verlangten Betrages, sondern auch die Einigung
der Parteien über die Gewährung des Betrages als Darlehen zu
beweisen. Beruft sich der Schuldner auf eine Schenkung, hat der
Kläger diesen Einwand auszuschließen.
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 20.01.2003
U 740/02-179
OLGR Saarbrücken 2003, 135
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