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Wirtschaftsrecht

Keine Haftungsweiterleitung bei Bauträgervertrag

Wer ein Haus oder eine Wohnung "schlüsselfertig" kauft, kann sich wegen sämtlicher Baumängel an den Bauträger halten. Dies gilt auch dann, wenn im Bauträgervertrag der Bauherr wegen etwaiger Mängel an den jeweiligen Handwerker verwiesen wird. Eine derartige Haftungseinschränkung ist unwirksam. Dem Bauherrn ist es nicht zuzumuten, sich mit den einzelnen Handwerkern auseinander zu setzen. Oftmals dürfte es ihm auch gar nicht möglich sein, einen Mangel einem bestimmten Verantwortlichen zuzuordnen. Viele Bauherrn geben einem Bauträgervertrag oftmals gerade deshalb den Vorzug, um nur einen Ansprechpartner zu haben.

Urteil des BGH vom 21.03.2002

VII ZR 493/00

Hausbesitzer Zeitung Heft 8/2003, Seite 12, BGHR 2002, 768


 

 

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