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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Keine
Haftungsweiterleitung bei Bauträgervertrag
Wer ein Haus oder eine Wohnung "schlüsselfertig"
kauft, kann sich wegen sämtlicher Baumängel an den Bauträger halten.
Dies gilt auch dann, wenn im Bauträgervertrag der Bauherr wegen
etwaiger Mängel an den jeweiligen Handwerker verwiesen wird. Eine
derartige Haftungseinschränkung ist unwirksam. Dem Bauherrn ist es
nicht zuzumuten, sich mit den einzelnen Handwerkern auseinander zu
setzen. Oftmals dürfte es ihm auch gar nicht möglich sein, einen
Mangel einem bestimmten Verantwortlichen zuzuordnen. Viele Bauherrn
geben einem Bauträgervertrag oftmals gerade deshalb den Vorzug, um
nur einen Ansprechpartner zu haben.
Urteil des BGH vom 21.03.2002
VII ZR 493/00
Hausbesitzer Zeitung Heft 8/2003, Seite 12, BGHR
2002, 768
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