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Wirtschaftsrecht

Beschaffenheitsangabe "erstklassige Arbeit"

Die mündliche Beschaffenheitsvereinbarung "erstklassige Arbeit" für eine Holzinnentreppe beinhaltet nicht die Verpflichtung des Bauhandwerkers, zur Herstellung der Treppe Holz der Güteklasse I nach Ziff. 2 der DIN 68 368 (Laubschnittholz für Treppenbau Gütebedingungen) zu verwenden.

Urteil des OLG Celle vom 29.01.2003

7 U 113/02

OLGR Celle 2003, 120


 

 

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