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Gerichturteilen zu folgenden Themen:
Wirtschaftsrecht
Erlaubte
Telefonabwerbung von Mitarbeitern
Nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs ist das Abwerben von Arbeitern, Angestellten und
sonstigen Beschäftigten grundsätzlich zulässig. Ein Verstoß gegen §
1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann jedoch
vorliegen, wenn besondere Umstände hinzutreten, so z. B. bei
Anwendung eines verwerflichen Mittels oder bei Verfolgung eines
verwerflichen Zwecks (Verleitung des Angesprochenen zum
Vertragsbruch o. ä.).
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze erklärte
das Oberlandesgericht Jena die Abwerbungsversuche eines Unternehmens
für zulässig, das Mitarbeiter eines Konkurrenten anrufen und sie
fragen ließ, ob sie mit ihrem Job zufrieden seien und regelmäßig
ihren Lohn erhielten. Entscheidend für das Gericht war, dass
sämtliche Anrufe ausschließlich über private Telefonanschlüsse der
umworbenen Arbeitnehmer geführt wurden. Hierbei sahen es die Richter
als unerheblich an, dass vereinzelte Anrufe über das Handy während
der Arbeitszeit geführt wurden. Da die Angesprochenen auch in keiner
Weise zum Vertragsbruch verleitet wurden, war die Telefonaktion
rechtlich nicht zu beanstanden.
Urteil des OLG Jena vom 23.10.2002
2 U 282/02
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