Bank - Kreditinstitut
Ein Kreditinstitut wird in der Umgangssprache
auch als Bank bezeichnet.
Nach dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) ist
ein Kreditinstitut dann gegeben , wenn es gewerbsmäßig Bankgeschäfte
oder in einem Umfang betreibt, der in kaufmänischer Weise einen
eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte im Sinne
des KWG sind:
- Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder
als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern
der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder
Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob
Zinsen vergütet werden.
-Kreditgeschäft:Die Gewährung von Gelddarlehen
und Akzeptkrediten.
-Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und
Schecks.
-Finanzkommisionsgeschäft:Die Anschaffung und die
Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde
Rechnung.
-Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung
von Wertpapieren für andere.
- Investmentgeschäft: Die in § 7 Abs. 2 des
Investmentgesetzes bezeichneten Geschäfte.
-Darlehenserwerbgeschäft: Die Eingehung der
Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.
- Garantiegeschäft: Die Übernahme von
Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
- Girogeschäft:
- Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des
Abrechnungsverkehrs.
- Emissionsgeschäft: Die Übernahme von
Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Plazierung oder die
Übernahme gleichwertiger Garantien.
-E-Geld Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von
elektronischem Geld.
Ausnahmen davon sind die Deutsche Bank, Kreditanstalt für
Wiederaufbau, Sozialversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit.
Dies sind beispielweise keine Kreditinstitute im Sinne des KWG.
Kategorien von Banken:
-Notenbanken: Europäische´Zentralbank
- Geschäftsbanken: Universalbanken, Außenhandelsbanken,
Spezialbanken, Bausparkassen.
Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung
in der Wirtschaft einer Reihe von nationalen und
internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften
und unterstehen im Regelfall zudem der Aufsicht einer eigens dafür
zuständigen Behörde(BaFin) Daher gelten für sie auch besondere
Anforderungen . Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
überwacht die deutschen Kreditinstitute.
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