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Bank - Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut wird in der Umgangssprache auch als Bank bezeichnet.

Nach dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Kreditinstitut dann gegeben , wenn es gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder in einem Umfang betreibt, der in kaufmänischer Weise einen eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte im Sinne des KWG sind:

- Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.

-Kreditgeschäft:Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.

-Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und Schecks.

-Finanzkommisionsgeschäft:Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

-Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere.

- Investmentgeschäft: Die in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes bezeichneten Geschäfte.

-Darlehenserwerbgeschäft: Die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.

- Garantiegeschäft: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.

- Girogeschäft:

  1. Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.
  2. Emissionsgeschäft: Die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.

-E-Geld Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld.

Ausnahmen davon sind die Deutsche Bank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Sozialversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit. Dies sind beispielweise keine Kreditinstitute im Sinne des KWG.

Kategorien von Banken:
-Notenbanken: Europäische´Zentralbank

- Geschäftsbanken: Universalbanken, Außenhandelsbanken, Spezialbanken, Bausparkassen.
 

Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung in der Wirtschaft  einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften   und unterstehen im Regelfall zudem der Aufsicht einer eigens dafür  zuständigen Behörde(BaFin) Daher gelten für sie auch besondere Anforderungen . Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die deutschen Kreditinstitute.

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