Kredit - Sicherheiten
Sicherheiten sind bei der
Kreditvergabe eine große
Rolle. Diese stärken die Bonität
des Kreditnehmer. Jedoch auch nicht in jedem Falle. Die meisten
Sicherheiten sind heute schwer in Geld umzuwandeln. So werden
nunmehr nur noch bestimmte Sicherheiten für die Kreditvergabe
akzeptiert. Beim Autokredit
natürlich das Fahrzeug, bei
Konsumkredit eventuell eine bestehende Lebensversicherung mit
hohem Rückkaufwert. Depoteinlagen, Gold etc. Es ist also erkennbar ,
das nur solche Kredit-Sicherheiten akzeptiert werden, die sich
problemlos und schnell, in Geld
umwandeln lassen.
Manche Banken gehen auf Nummer sicher und lassen
sich möglichst wertvolle
Kreditsicherheiten übertragen für den Fall, dass Sie nicht mehr
zahlen können. Das ist oft der mit dem Kredit finanzierte
Gegenstand, beispielsweise das Auto. Oder eine
Lebensversicherung, die
dann an die Bank fällt, wenn die Raten ausbleiben. Häufig ist auch
die so genannte Lohnabtretung,
welche die Bank berechtigt, ausstehende Zahlungen direkt bei Ihrem
Arbeitgeber einzutreiben. Bei einer
Bürgschaft schließlich
beteiligen Sie andere (beispielsweise Ihren Partner) am
Rückzahlungsrisiko nach dem Prinzip: Kann ich nicht, muss er zahlen.
Der Kreditnehmer nimmt den Kredit in der Regel bei einer
Bank oder einem sonstigen
Kreditinstitut auf. Letzteres
erwartet im Regelfall eine Sicherstellung des Kredit über die
aufgenommene Kreditsumme oder eines Großteils davon in einer der
folgenden Formen:
- Hypothek
oder Grundschulden auf Grundstücke,
- Rechtauf Pfändung (Abtretung)
eines Teils des Einkommens oder
des durch den Kredit erwarteten Gewinn,
- Abtretung und Überschreibung
von Ansprüchen gegen Dritte, wie Erlöse aus Grundstücksverkäufen,
Auszahlungen von fälligen Kapitallebensversicherungen und sonstige
Forderungen
- Bei Konsumkrediten durch einen Bürgen
(in den meisten Fällen ein Famileinmitglied) und eine
Lebensversicherung auch
in Form einer
Risikolebensversichung
- Wechsel auf die
Kreditsumme bei kurzfristigen Finanzierungen von Firmen,
wie Warenzwischenfinanzierungen
- oder durch sonstige Vereinbarungen.
Top |