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Versteigerung

Kredit und Versteigerung: Zur Versteigerung von abgetretenen Werten, kommt es nur im Exremfall, wenn entweder der Kunde aus schlechter Zahlungsmoral, oder aus wirtschaftlichen Gründen,  seiner Ratenzahlung zur Befriedigung des Kredit nicht mehr nachkommt. Bei höherwertigen Gegenständen wie bei einem Autokredit oder einer Baufinanzierung ist jedoch meist die verschlechterte wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers schuld. Versteigerung ist das absolut letzte Mittel zur Rückgewinnung des Kredit durch die Bank. Es ist  auch oft schwer durch Versteigerung den noch geschuldeten Restbetrag des Kredit zur erreichen. Vorallem bei sehr frischen Krediten. Sollte sich jedoch eine Bank zur Versteigerung entschlossen haben, ist es meist sehr schwer sie vom Gegenteil zu überzeugen und noch eine gütliche Einigung herbeizuführen, die nattürlich abhängig von einer regelmäßigen Ratenzahlung ist und dies langfristig versichert und glaubhaft gemacht werden kann.

 

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