Versteigerung
Kredit und Versteigerung: Zur
Versteigerung von abgetretenen Werten, kommt es nur im Exremfall,
wenn entweder der Kunde aus schlechter Zahlungsmoral, oder aus
wirtschaftlichen Gründen, seiner Ratenzahlung zur Befriedigung des Kredit nicht mehr nachkommt.
Bei höherwertigen Gegenständen wie bei einem
Autokredit oder einer
Baufinanzierung ist jedoch
meist die verschlechterte wirtschaftliche Situation des
Kreditnehmers schuld. Versteigerung ist das absolut letzte Mittel
zur Rückgewinnung des Kredit durch die
Bank. Es ist auch oft schwer durch Versteigerung den noch
geschuldeten Restbetrag des Kredit zur erreichen. Vorallem bei sehr
frischen Krediten. Sollte sich jedoch eine Bank zur Versteigerung
entschlossen haben, ist es meist sehr schwer sie vom Gegenteil zu
überzeugen und noch eine gütliche Einigung herbeizuführen, die
nattürlich abhängig von einer regelmäßigen Ratenzahlung ist und dies
langfristig versichert und glaubhaft gemacht werden kann.
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