Kreditzinsen
Zinsen oder Kreditzinsen sind die Entlohnung des
Kreditgebers von dem Kreditnehmer
für die Überlassung einer bestimmten Geldbetrages für eine
bestimmten Zeitraum. Dies kann man auch als " Leihgebühr"
bezeichnen. Bei den Kreditzinsen lassen sich zwei klassische Typen
unterscheiden. 1. Der Nominalzins
und 2. Der Effektivzins.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß die Zinsen bei steigender Laufzeit
sich verringern. Auch eine gute Bonität verringert die
Zinsbelastung, da hierdurch das
Kreditausfallrisiko
wesentlich geringer ist, als bei schlechter
Bonität. |
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Bei der Rückzahlung eines Kredits wird normalerweise
mehr Geld verlangt, als ursprünglich als
Kredit ausgegeben wurde. Diese Zinsen werden im Regelfall als
Jahreszins und in ''Prozent per anno'' ("% p.a.") angegeben.
Unterscheide Kredit Nominalzins
oder Effektivzins.
Die Veranlassung, einen Kredit endfällig aufzunehmen rührt meist
aus dem sogenannten "Leverage-Effekt"
her. Dabei wird -zumindest in der Erwartungshaltung- eine höhere
Eigenkapital- als Fremdkapitalverzinsung erzielt. Zum Vergleich
kommt jedoch nicht selten der Gesichtspunkt des Rendite- (eventuell
auch Kapital-) Risikos des Tilgungsträgers hinzu.
Es gibt aber auch zinsfreie Kredit oder
Darlehen - vor allem für
Firmengründungen und
geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der
Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Kommunen
können auch Zinszuschüsse
oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Kreditzinssatz richtet sich vor allem
- nach der Laufzeit des Kredit (einige Monate bei Konsumkredit bis
über 30 Jahre bei Baufinanzierung), wobei die tatsächliche
Konditionsbefristung, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist,
wesentlichen Einfluss haben kann;
- nach der Bonität
(Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers und seinen
Sicherheiten,
- nach dem augenblicklichen
Eckzinssatz oder seiner Entwicklung die Zukunft.
In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von
- der allg. Wirtschaftslage des betreffenden Landes
- bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung
der Kredit aufgenommen wird
- von der Verwendung , für die der Kredit verwendet werden soll.
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