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Kreditzinsen

Zinsen oder Kreditzinsen sind die Entlohnung des Kreditgebers von dem Kreditnehmer für die Überlassung einer bestimmten Geldbetrages für eine bestimmten Zeitraum. Dies kann man auch als " Leihgebühr" bezeichnen. Bei den Kreditzinsen lassen sich zwei klassische Typen unterscheiden. 1. Der Nominalzins und 2. Der Effektivzins. Grundsätzlich ist zu sagen, daß die Zinsen bei steigender Laufzeit sich verringern. Auch eine gute Bonität verringert die Zinsbelastung, da hierdurch das Kreditausfallrisiko wesentlich geringer ist, als bei schlechter Bonität.

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Bei der  Rückzahlung  eines Kredits wird normalerweise  mehr Geld verlangt, als ursprünglich als Kredit ausgegeben wurde. Diese Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in ''Prozent per anno'' ("% p.a.") angegeben. Unterscheide Kredit Nominalzins oder Effektivzins.
Die Veranlassung, einen Kredit endfällig aufzunehmen rührt meist  aus dem sogenannten "Leverage-Effekt" her. Dabei wird -zumindest in der Erwartungshaltung- eine höhere Eigenkapital- als Fremdkapitalverzinsung erzielt. Zum Vergleich kommt jedoch nicht selten der Gesichtspunkt des Rendite- (eventuell auch Kapital-) Risikos des Tilgungsträgers hinzu.

Es gibt aber auch zinsfreie Kredit oder Darlehen - vor allem für Firmengründungen und geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Kommunen können auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.

Der Kreditzinssatz richtet sich vor allem
- nach der Laufzeit des Kredit (einige Monate bei Konsumkredit bis über 30 Jahre bei Baufinanzierung), wobei die tatsächliche Konditionsbefristung, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist, wesentlichen Einfluss haben kann;
- nach der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers und seinen Sicherheiten,
- nach dem augenblicklichen Eckzinssatz oder seiner Entwicklung die Zukunft.

In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von
- der allg. Wirtschaftslage des betreffenden Landes
- bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird
- von der Verwendung , für die der Kredit verwendet werden soll.
 

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