In der Fassung der Bekanntmachung vom 09. September 1998 (BGBl. I
S. 2776), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung
insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften vom 08.
Dezember 1999 (BGBl. I S. 2384).
Das Kreditwesengesetz (auch KWG
oder "Gesetz über das Kreditwesen")
gewährleistet die Funktionsfähigkeit des Kredit- und
Finanzdienstleistungswesens in Deutschland.
Das Kreditwesengesetz teilt sich in 6 Abschnitte.
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
1. Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften
und Finanzunternehmen
§ 1
Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausnahmen
§ 2a Rechtsform
§ 2b Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 3 Verbotene Geschäfte
§ 4 Entscheidungen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 5
(weggefallen)
§ 6 Aufgaben
§ 6a Besondere Aufgaben
§ 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 8a Zuständigkeit für die Beaufsichtigung auf
zusammengefaßter Basis
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für die Institute
1. Eigenmittel und Liquidität
§ 10
Eigenmittelausstattung
§ 10a Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen
und Finanzholding-Gruppen
§ 11 Liquidität
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
und Beteiligungsbeschränkungen für E-Geld-Institute
§ 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
2. Kreditgeschäft
§ 13
Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten
§ 13a Großkredite von Handelsbuchinstituten
§ 13b Großkredite von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 14 Millionenkredite
§ 15 Organkredite
§ 16 (aufgehoben)
§ 17 Haftungsbestimmung
§ 18 Kreditunterlagen
§ 19 Begriff des Kredits für die §§ 13 bis 14 und
des Kreditnehmers
§ 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den §§
13 bis 14
§ 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
§ 22 Rechtsverordnungsermächtigung über Kredite
3. Kundenrechte
§ 22a
Rücktauschbarkeit von elektronischem Geld
4. Werbung und Hinweispflichten der Institute
§ 23 Werbung
§ 23a Sicherungseinrichtung
5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter,
der Finanzholding-Gesellschaften und der
gemischten Unternehmen
§ 24 Anzeigen
§ 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- und Wertpapierliefer-
und -abrechnungssystemen
§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
§ 25 Monatsausweise und weitere Angaben
§ 25a Besondere organisatorische Pflichten von
Instituten
§ 25b Besondere organisatorische Pflichten im
grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungsverkehr
5a. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
§ 26 Vorlage
von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
6. Prüfung und Prüferbestellung
§ 27
(aufgehoben)
§ 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 30 (aufgehoben)
7. Befreiungen
§ 31
Befreiungen
Dritter Abschnitt
Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
§ 32 Erlaubnis
§ 33 Versagung der Erlaubnis
§ 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis
bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaften
§ 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines
anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
§ 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern und
Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
§ 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der
Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
2. Bezeichnungsschutz
§ 39
Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
§ 40 Bezeichnung "Sparkasse"
§ 41 Ausnahmen
§ 42 Entscheidungen der Bundesanstalt
§ 43 Registervorschriften
3. Auskünfte und Prüfungen
§ 44 Auskünfte
und Prüfungen von Instituten, Unternehmen mit bankbezogenen
Hilfsdiensten, Finanzholding-Gesellschaften
und in die Aufsicht auf zusammengefaßter Basis einbezogenen
Unternehmen
§ 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
§ 44b Prüfung der Inhaber bedeutender
Beteiligungen
§ 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und
Finanzdienstleistungen
4. Maßnahmen in besonderen Fällen
§ 45 Maßnahmen
bei unzureichenden Eigenmitteln oder unzureichender Liquidität
§ 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften
§ 46 Maßnahmen bei Gefahr
§ 46a Maßnahmen bei Insolvenzgefahr, Bestellung
vertretungsbefugter Personen
§ 46b Insolvenzantrag
§ 46c Berechnung von Fristen
§ 46d Unterrichtung der anderen Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
§ 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums
§ 46f Unterrichtung der Gläubiger im
Insolvenzverfahren
§ 47 Moratorium, Einstellung des Bank- und
Börsenverkehrs
§ 48 Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
§ 49 Sofortige
Vollziehbarkeit
§ 50 (weggefallen)
§ 51 Umlage und Kosten
Vierter Abschnitt
Sondervorschriften
§ 52
Sonderaufsicht
§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im
Ausland
§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im
Ausland
§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat
des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 53d Meldungen an die Kommission der Europäischen
Gemeinschaften
Fünfter Abschnitt
Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§ 54 Verbotene
Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der
Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über
Millionenkredite
§ 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über
Millionenkredite
§ 56 Bußgeldvorschriften
§ 57 (weggefallen)
§ 58 (weggefallen)
§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen
§ 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 60a Mitteilungen in Strafsachen
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 61 Erlaubnis
für bestehende Kreditinstitute
§ 62 Überleitungsbestimmungen
§ 63 (Aufhebung und Änderung von
Rechtsvorschriften)
§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des
Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
§ 64a Grenzen für Anlagen von bestehenden
Kreditinstituten
§ 64b Kapital von bestehenden Kreditinstituten
§ 64c Übergangsregelung für aktivische
Unterschiedsbeträge
§ 64d Übergangsregelung für Großkredite
§ 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
§ 64f Übergangsvorschriften zum Vierten
Finanzmarktförderungsgesetz