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Die Schutzgemeinschaft
für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist
eine Gemeinschaftseinrichtung von
Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder
Warenkredite einräumen. Ziel der SCHUFA ist es, ihre
Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.
In Deutschland gibt es
acht regional tätige SCHUFA-Gesellschaften die
Daten speichern und verarbeiten. Diese Daten übermitteln
sie als sogenannte SCHUFA-Auskünfte auf Anfrage an ihre
Vertragspartner. Mit Hilfe aktueller SCHUFA-Auskünfte
können die Vertragspartner die Kreditwürdigkeit ihrer
Kunden besser beurteilen und rationeller über deren
Kreditwünsche entscheiden.
Vertragspartner der
SCHUFA im europäischen Binnenmarkt sind vor allem
Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-
und Leasinggesellschaften, Einzelhandels-,
Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen.
Die selbständigen
SCHUFA-Gesellschaften haben sich zur Vereinigung der
deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine
Kreditsicherung e.V., BUNDES-SCHUFA,
zusammengeschlossen.
Die Finanz- und
Kreditdaten von 55 Millionen Bundesbürgern sind in den
Computern der Schufa gespeichert. 2000 lag der Umsatz
der SCHUFA bei rund 100 Millionen Mark. Mehr als 65
Millionen Mal hat die Schufa Auskunft gegeben und dafür
im Schnitt pro Anfrage 0,77 Euro (1,50 DM) kassiert.
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Welche Daten werden
gespeichert ?
| Wenn Sie
ein neues Girokonto eröffnen, einen
Ratenkredit aufnehmen oder einen PKW
leasen, müssen Sie die so genannte
SCHUFA-Klausel unterschreiben. Durch
diese Klausel willigen Sie zur Auskunft
und Weitergabe Ihrer Daten an die
Schufa ein. Das heißt,
die Schufa erhält Auskünfte von Ihrem
Vertragspartner und dieser von der Schufa über Sie.
Was meldet der Vertragspartner? Welche
Daten speichert die SCHUFA?
Zwischen
Vertragspartner (Bank,
Mobilfunkanbieter) und Schufa wird
ein Vertrag geschlossen, in dem das
A-Verfahren oder das B-Verfahren
vereinbart wird. Das A-Verfahren
berechtigt zur uneingeschränkten
Auskunft und verpflichtet den
Vertragspartner zur uneingeschränkten
Meldung. Das B-Verfahren berechtigt
dazu, Auskünfte zu erhalten, die
ausschließlich Informationen über
nichtvertragsgemäßes Verhalten
beinhalten und verpflichtet auch nur zu
Meldungen hierüber.
Außerdem
holt sich die Schufa Daten aus
öffentlichen Verzeichnissen, dem
Bundesanzeiger und erfährt so unter
anderem von eidesstattlichen
Versicherungen und Privat-Konkursen.
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personenbezogene Daten |
Name
Anschrift (PLZ, Ort, Straße,
Hausnummer)
mehrere frühere Anschriften (In- und
Ausland)
Geburtsdatum
Geburtsort |
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Finanzdaten |
Eröffnung von Girokonten
Kreditkartenverträge
Ratenkredite, Teilzahlungskredite
und Autokredite bis zur Höhe von
250.000 Euro
Hypothekendarlehen (Antrag,
Nichtzustandekommen, Aufstockung
...)
Handy-Verträge (je nach Anbieter)
Mobilien-Leasingverträge /
Mietkaufverträge bis zur Höhe von
250.000 Euro
Bürgschaften |
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Vertragsabwicklung |
Einziehung einer Kreditkarte wegen
missbräuchlicher Verwendung durch
den rechtmäßigen Karteninhaber,
Kündigung eines Girokontos wegen
missbräuchlicher Nutzung,
Lohnpfändung aufgrund eines
gerichtlichen Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses,
Beantragter Mahnbescheid bei
unbestrittener Forderung |
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Negativ-Merkmale |
negatives Zahlungsverhalten (Verzug
etc.)
geplatzte Schecks
Kartenmissbrauch
Mahnverfahren
Vollstreckungsbescheide
eidesstattliche Versicherungen
Haftbefehle zur Erzwingung der
Eidesstattlichen Versicherung
Privat-Konkurse
Informationen über nicht
vertragsgemäße Abwicklung von
Geschäften |
Nicht
gespeichert werden private Daten wie
Vermögensverhältnisse,
Einkommenssituation, der ausgeübte
Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und
Familienstand.
Aus all
diesen Informationen ermittelt die
Schufa Ihren Score.
Wann
werden alte Daten wieder gelöscht?
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Sachverhalt |
Löschung |
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Girokonten |
sofort
nach Kündigung |
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Kreditkarten |
sofort
nach Kündigung |
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Handyverträge |
sofort
nach Kündigung |
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Bürgschaften |
sofort
nach Kündigung |
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Eigenauskunft |
1 Jahr |
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Ratenkredite |
3 Jahre
nach Rückzahlung.
Auf Antrag des Verbrauchers löscht
die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß
abgewickelte Kredite sofort nach
vollständiger Rückzahlung. |
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Baufinanzierungen |
3 Jahre
nach Rückzahlung.
Auf Antrag des Verbrauchers löscht
die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß
abgewickelte Kredite sofort nach
vollständiger Rückzahlung. |
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Mahnbescheide |
am Ende
des 3. Jahres, nach Tilgung aller
Forderungen |
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Mahnbescheide |
am Ende
des 3. Jahres, nach Tilgung aller
Forderungen |
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Verspätete Ratenzahlungen |
am Ende
des 3. Jahres, nach Tilgung aller
Forderungen |
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Vollstreckungen |
am Ende
des 3. Jahres, nach Tilgung aller
Forderungen |
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Eidesstattliche Versicherungen |
am Ende
des 3. Jahres, nach Tilgung aller
Forderungen |
Nicht
Vertragsgemäßes Verhalten
bei Girokonten |
am Ende
des 3. Jahres |
Nicht
Vertragsgemäßes Verhalten
bei Kreditkarten |
am Ende
des 3. Jahres |
Nicht
Vertragsgemäßes Verhalten
bei Mobilfunkverträgen |
am Ende
des 3. Jahres |
Nicht
Vertragsgemäßes Verhalten
bei Mobilienleasing |
am Ende
des 5. Jahres |
Nicht
Vertragsgemäßes Verhalten
bei Kreditverträgen |
am Ende
des 5. Jahres |
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Insolvenzen |
am Ende
des 5. Kalenderjahres nach
Eintragung |
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Alles
andere |
am Ende
des 5. Kalenderjahres nach
Eintragung |
Gerade
bei den Löschungen treten häufig Fehler
im Datenbestand der Schufa auf. Die
Schufa selbst räumt ein, dass es
aufgrund der Datenmenge zu Verzögerungen
kommen kann. Aus diesem Grund raten wir
Ihnen vor größeren finanziellen
Entscheidungen, wie z.B. die Beantragung
eines Ratenkredites oder eines
Autokredites, sich eine Eigenauskunft
einzuholen |
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